Ab dem 1. Januar 2025 müssen kleine Unternehmer in Deutschland in der Lage sein, E-Rechnungen im Geschäftsverkehr (B2B) zu empfangen.
Dies betrifft alle Unternehmen, die steuerbare Leistungen zwischen inländischen Unternehmen erbringen.
Es gibt jedoch eine Übergangsfrist bis Ende 2027 für die Ausstellung von E-Rechnungen.
Bis dahin sind herkömmliche Rechnungen weiterhin zulässig, wenn das empfangende Unternehmen zustimmt.