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Herzlichst Ihr Harry J. Pfau
Fragen und Antworten
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Sie muss der europäischen Norm EN 16931 entsprechen.
Nein. Eine *.PDF - Datei ist keine E-Rechnung
Die gesetzliche Grundlage für die verpflichtende Einführung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) im B2B-Bereich ab dem 1. Januar 2025 ist im Wachstumschancengesetz festgelegt.
Dieses Gesetz wurde am 27. März 2024 verabschiedet und enthält die entsprechenden Regelungen.
E-Rechnungen müssen maschinell auslesbar sein und eine automatisierte Weiterverarbeitung ermöglichen.

Sie müssen auch GoBD-konform archiviert werden

Ab dem 1. Januar 2025 müssen kleine Unternehmer in Deutschland in der Lage sein, E-Rechnungen im Geschäftsverkehr (B2B) zu empfangen.

Dies betrifft alle Unternehmen, die steuerbare Leistungen zwischen inländischen Unternehmen erbringen.

Es gibt jedoch eine Übergangsfrist bis Ende 2027 für die Ausstellung von E-Rechnungen.

Bis dahin sind herkömmliche Rechnungen weiterhin zulässig, wenn das empfangende Unternehmen zustimmt.

Wenn ich bei MAP-Software einen Nutzervertrag für das Anlegen, Verwalten und Ausdrucken von E-Rechnungen abschliesse kostet das ab 9,90 Euro (Netto) monatlich.
- Je nach Nutzervertrag-Typ.
Hinweis: Der Nutzervertrag ist monatlich kündbar.