Wir freuen uns, dass Sie zu uns gefunden haben.
Herzlichst Ihr Harry J. Pfau
Fragen und Antworten
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Sie muss der europäischen Norm EN 16931 entsprechen.
Nein. Eine *.PDF - Datei ist keine E-Rechnung
Die gesetzliche Grundlage für die verpflichtende Einführung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) im B2B-Bereich ab dem 1. Januar 2025 ist im Wachstumschancengesetz festgelegt.
Dieses Gesetz wurde am 27. März 2024 verabschiedet und enthält die entsprechenden Regelungen.
E-Rechnungen müssen maschinell auslesbar sein und eine automatisierte Weiterverarbeitung ermöglichen.

Sie müssen auch GoBD-konform archiviert werden

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmer in Deutschland in der Lage sein, E-Rechnungen im Geschäftsverkehr (B2B) zu empfangen.

Dies betrifft alle Unternehmen, die steuerbare Leistungen zwischen inländischen Unternehmen erbringen.

Es gibt jedoch eine Übergangsfrist bis Ende 2027 für die Ausstellung von E-Rechnungen.

Bis dahin sind herkömmliche Rechnungen weiterhin zulässig, wenn das empfangende Unternehmen zustimmt.

E-Rechnungen werden ihnen per Mail zugesandt.

Hinweis: Dabei sollte Ihr Email - Programm (mindestens) so eingestellt sein das Emails verschlüsselt empfangen werden.

Die E-Rechnung befindet sich im Anhang.

Da diese Datei aber nach der europäischen Norm EN 16931 erstellt sein muss, können Sie damit direkt wenig anfangen wenn Sie kein entsprechendes Programm besitzen das aus dieser Datei ein verständlich, lesbares Dokument macht.

Wenn Sie sich hier bei uns anmelden, können Sie (nicht nur) das damit tun.

Im Klartext bedeutet es, dass Sie eine Rechnung von ihrem Lieferanten bekommen die Sie nicht (ohne Weiteres) lesen können.

KI - Antwort: Als KMU (Kleines und mittleres Unternehmen) musst du ab dem 1. Januar 2025 ZUGFeRD3-Rechnungen erstellen, wenn du mit anderen Unternehmen (B2B) zusammenarbeitest. Ab diesem Datum ist es verpflichtend, Rechnungen in einem mhinenlesbaren Format zu senden
KI - Antwort: Ja, als Alternative zu ZUGFeRD3 können Sie auch das XRechnung-Format verwenden. XRechnung ist ein weiterer Standard für elektronische Rechnungen in Deutschland und erfüllt ebenfalls die Anfungen der EU-Norm EN 16931.
Wenn ich bei MAP-Software einen Nutzervertrag für das Anlegen, Verwalten und Ausdrucken von E-Rechnungen abschliesse kostet das ab 9,90 Euro (Netto) monatlich.
- Je nach Nutzervertrag-Typ.
Hinweis: Der Nutzervertrag ist monatlich kündbar.

Hier können Sie sich anmelden.